Schenkung in der Corona-Pandemie mit Aktien-Kursschwankungen

Gehört zum Vermögen ein  Wertpapierdepot könnte man über die Schenkung an die Kinder nachdenken. Bemessungsgrundlage für börsennotierte Aktien ist der niedrigste Schlusskurs am Schenkungstag.

Beispiel:

Schenkt die Seniorin/der Senior zum Beispiel Lufthansa Aktien zum Börsenkurs von 8,- Euro die Aktie, die ursprünglich für 15,- Euro gekauft wurde, ist Bemessungsgrundlage in der Schenkungsteuererklärung der Kurs von 8,- Euro.

Verkaufen die Junioren die Aktien später mit einem Kurs von 15,- Euro die Aktie ist für die Abgeltungssteuer auf die historischen Anschaffungskosten der Senioren abzustellen. Die historischen Anschaffungskosten werden insoweit von den Junioren fortgeführt.

Autor: Gottfried Jestädt

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