
Zuwendungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer
- Inflationsausgleichsprämie
In der Zeit vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Inflationsausgleichsprämie zusätzliche Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Wichtig ist, dass sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. - Andere “steuerfreie” Zuwendungen
Die Inflationsausgleichsprämie ist grundsätzlich neben anderen Steuerbegünstigungen anwendbar. Solche könnten z. B. sein:
– steuerfreier Zuschuss zum ÖPNV-Ticket
– Sachzuwendungen (Einkaufsgutscheine) bis mtl. 50 EUR
– Rabattfreibeträge bis 1.080 EUR pro Jahr
Autor: Gottfried Jestädt
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