
Der Fall
Ein Arbeitnehmer verlangt von seinem Arbeitgeber die Auszahlung der Energiepreispauschale und zieht mit einer Klage vor das Arbeitsgericht.
Die Entscheidung
Nicht das Arbeitsgericht, sondern das Finanzgericht ist zuständig. Zwar setzt die Zahlung der Energiepreispauschale ein Arbeitsverhältnis voraus (§ 117 EStG). Der Anspruch auf Zahlung beruht auf einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis. Der Arbeitgeber fungiert nur als Zahlungsstelle. (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO i. V. m. § 120 Abs. 1 EStG)
Fundstelle
Arbeitsgericht Lübeck vom 01.12.2022 – 1 Ca 1849/22; nicht rechtskräftig
Autor: Gottfried Jestädt
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