Änderungen der Handelsregisterverordnung

Hintergrund der Anpassung sind Berichte, wonach im über das Internet frei zugängliche Handelsregisterportal teilweise Dokumente mit personenbezogenen Daten abrufbar sind, die für den Rechtsverkehr nicht erforderlich sind.

Zukünftig dürfen (z. B.) folgende Dokumente nicht mehr in das digitale Handelsregister aufgenommen werden:

  • Ausweiskopien
  • Einzahlungsbelege
  • Erbscheine/Erbverträge
  • öffentliche Testamente

Autor: Gottfried Jestädt