Haben Sie das hin-und-her zum Thema „Fremdbesitzverbot“ im Rahmen des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verfolgt?
Erst sollte das Fremdbesitzverbot gestärkt werden (Referentenentwurf), dann geschwächt (Regierungsentwurf), jetzt kurz vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist wieder von einer Stärkung auszugehen!
Offenbar sind wir ein Spielball der politischen Interessen bzw. der Politiker: Der Referentenentwurf kam offensichtlich aus dem Haus von Herrn Klingbeil, beim Regierungsentwurf hatte sich dem Vernehmen nach das Haus von Frau Reiche durchgesetzt.
Jetzt hat sich der Ansatz von Herrn Klingbeil durchgesetzt: Fremdbesitzverbot stärken, damit die Unabhängigkeit der Berufsausübung gewährleistet bleibt. Der aktuelle Gesetzentwurf (jetzt heißt das Kind „9. Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht und im Steuerrecht“, ist aber inhaltlich identisch) stellt die Position der Koalitionsfraktionen klar:
„Ein Fremdbesitzverbot gelte bereits und gelte weiter. Investoren dürften sich auch nicht über Beteiligungen in Luxemburg an deutschen Steuerkanzleien beteiligen. Dadurch habe man die Unabhängigkeit der Steuerberatung in Deutschland gesichert und werde das weiter tun.“
Wenn Sie sich fragen, wie das gehen soll, könnten Sie es schon ahnen: Richtig, durch eine neue Anzeigepflicht! Getreu dem Motto „mehr Bürokratie wagen“ schreibt künftig § 76e StBG folgendes vor:
„Die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft haben der zuständigen Steuerberaterkammer jede Änderung eines unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gesellschafters unverzüglich anzuzeigen, wenn eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine anerkannte Buchprüfungsgesellschaft an der Berufsausübungsgesellschaft beteiligt ist.“
Um jeden Wildwuchs im Hintergrund zu vermeiden, wird eine bedingungslose Transparenz gefordert, um gegen unerlaubte Beteiligungen vorgehen zu können. Gut oder schlecht? Dem Grunde nach kann es aus meiner Sicht nicht schaden, wenn die Steuerberatungsgesellschaften nicht zu Gelddruckmaschinen für Private Equity verkommen.tuell entsprechende Verfahren offengehalten werden.
Autor: Thore Guse
Foto: Carlos Esteves via Unsplash
