Dauer der Probezeit und ihre Folgen

Enthält der Anstellungsvertrag keine abweichenden Regelungen, beträgt die normale Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. In der Probezeit, maximal aber für sechs Monate, kann das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. (Tarifverträge bleiben hier außen vor!)

Das Kündigungsschutzgesetz (mit einer geforderten Sozialauswahl durch den Arbeitgeber) greift erst ein, wenn das Anstellungsverhältnis sechs Monate besteht.

Startet also ein Mitarbeiter einen neuen Job mit einer Probezeit von drei Monaten, genießt er gleichwohl sechs Monate keinen Kündigungsschutz. Zeigt er nach drei Monaten Probezeit sein wahres Gesicht, kann er immer noch mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Autor: Gottfried Jestädt