Der doppelte Anteilstausch
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Erfahren Sie in ein paar Minuten mehr von der Möglichkeit, selbst kurze Zeit vor Veräußerung von GmbH-Anteilen (ursprünglich) durch eine natürliche Person geplant (unabhängig von der Höhe des Veräußerungsgewinns), eine 95%ige Steuerbefreiung zu erreichen und eine Einbringungsgewinnbesteuerung (nach § 22 UmwStG) zu vermeiden. Mit einer doppelten Holdingstruktur gelingt es Ihnen (entsprechend der h. M. der Literatur).
Viel Spaß beim Zuschauen!