Vorsicht vor „Daumen hoch“

Da Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden können, genügt es manchmal den Gehalt einer Erklärung zu ermitteln. Für die Auslegung des Inhalts können Emojis von Bedeutung sein.

Ebenso wie das Kopfnicken eines Gegenübers die Zustimmung zu einem Angebot signalisieren kann, lässt sich auch der per Whatsapp gesendete „Daumen hoch“ als Annahmeerklärung deuten.

Geboten ist also ein behutsames und verständiges Vorgehen. Vor vorschnellen Eigenbewertungen sollte man sich hüten. Als Hilfsmittel zur Auslegung dient im Zweifel das Emojilexikon (emojipedia.org).

Autor: Gottfried Jestädt