Erhöhung der Erbschaftsteuer
Immer wieder ist die Erbschaftsteuer (ErbSt) als Einnahmequelle im Gespräch. Was viele nicht bedenken und auch Steuerpflichtige wissen sollten:
Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde die Erbschaftsteuer-Belastung stark erhöht. Welche Punkte sind wichtig?
- Bei Eheleuten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird die steuerbefreite Vermögensausgleichsforderung gekürzt.
- Steuererstattungsansprüche des Erblassers werden dem Vermögen hinzugerechnet.
- Schulden und Nachlassverbindlichkeiten dürfen nicht mehr uneingeschränkt vom steuerpflichtigen Erbe abgezogen werden.
Beispiel
Wer das Familienheim steuerbefreit erbt, darf auch die damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten nicht abziehen.
Autor: Gottfried Jestädt