Erstattungen (z. B.) der Bahn bei einer Dienstreise
Bei einer Verspätung von 60 Minuten erhält man 25 % des Ticketpreises erstattet, ab 120 Minuten sind es 50 %. Doch wem steht das Geld zu?
Die Rechtslage ist unklar:
Die EU-Verordnungen sehen die Entschädigung des „Reisenden“ vor. Andere sehen nur den Vertragspartner (i. d. R. der Arbeitgeber) als möglichen Anspruchsberechtigten. Höchstrichterlich ist bisher nichts entschieden!
Vielleicht könnte es wie folgt aufgeteilt werden:
- Geht es um Entschädigung wegen einer ausgefallenen Klimaanlage als Beispiel, steht sie dem Arbeitnehmer zu. Denn dieser hat die Unannehmlichkeiten erlitten. Diese wäre dann steuer- und sozialabgabenfrei.
- Handelt es sich um Verspätungs-Erstattungen während der Arbeitszeit, steht das Geld wohl eher dem Arbeitgeber zu.
In jedem Fall sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigen oder sogar vorab schriftliche Regelungen im Anstellungsvertrag treffen.
Autor: Gottfried Jestädt