Familienheim und Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Gehört eigentlich der „Garten“ zum steuerbefreiten Grundstück, das als Familienheim verschenkt oder vererbt wird?

Im Urteil des BFH wurde das „Wohnobjekt inkl. Garten“ auf die nächste Generation vererbt. Da Wohnung und Garten immer zusammen genutzt wurden, haben die Steuerpflichtigen dies als Einheit gesehen und sind einer gesamten Steuerbefreiung bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ausgegangen (§ 13 Abs 1 Nr. 4a, 4b, 4c ErbStG).

Da es aber zivilrechtlich zwei getrennte Grundstücke mit getrennten Grundbuchblättern waren versagte der BFH die Steuerbefreiung für den „Garten“.

Fazit: Vor einer Übertragung sollte ein Blick ins Grundbuch erfolgen und eventuell eine Vereinigung von Flurstücken vorgenommen werden.

Fundstelle

BFH-Urteil vom 23.02.2021 III R 29/19

Autor: Gottfried Jestädt