EuGH führt sog. fiktive Urteilsnamen ein

Wer kennt nicht (z. B.) das Seeling-Urteil des EuGH zur Umsatzsteuer bei teilweiser Privatnutzung einer Immobilie.

Früher hat der EuGH seine Entscheidung nach den Parteien benannt. Diese „Namen“ konnte man sich gut merken und in Diskussionen wusste jeder sofort worum es geht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde dies zum 01.07.2018 abgeschafft.

Damit die Verfahren besser im Gedächtnis bleiben und in Rechtsprechung und Literatur besser zugeordnet werden können, führt der EuGH jetzt „fiktive Urteilsnamen“ ein.

Die fiktiven Namen entsprechen nicht den wahren Namen von Parteien des Verfahrens; es handelt sich auch nicht generell um existierende Namen. Sie erscheinen in der Kopfzeile des Urteils sowie auf dessen erster Seite, nach Nummer der Rechtssache.

Die Funktionsweise des Namensgenerators besteht darin, Wörter in Silben aufzutrennen und dies dann nach dem Zufallsprinzip zusammenzufügen, um fiktive Wörter zu bilden. Der Generator besteht für alle Amtssprachen der Union und wird je nach Bedarf auch für die Sprachen von Drittländern weiterentwickelt.

Fundstelle: Pressemitteilung des EuGH 1/23 vom 09.01.2023

Autor: Gottfried Jestädt