Flankenschutz

„Flankenschutz“ ist ein im Steuerfestsetzungsverfahren seit Anfang der 2000er-Jahre in Nordrhein-Westfalen praktiziertes Prüfkonzept, bei dem Steuerfahnder die Veranlagungsstelle eines Finanzamtes unterstützen. Das ist eigentlich nicht ungewöhnlich, denn:

Aufgabe der Steuerfahndung ist es, sowohl steuerstrafrechtlich als auch steuerlich – also in einem Besteuerungsverfahren ohne strafrechtlichen Hintergrund – zu ermitteln.

Vielen Steuerberatern und Steuerpflichtigen ist diese Doppelfunktion der Steuerfahndung nicht bekannt. Für sie ist die Steuerfahndung allein zuständig bei Steuerhinterziehung. Erscheint die Steuerfahndung, denken alle sofort an eine Durchsuchung wegen Steuerhinterziehung.

Zu den Zuständigkeiten der Steuerfahnder im Rahmen der Steuerfestsetzung können aber auch zählen:

  • Internetrecherche
  • Auswertung von Buchführungsunterlagen
  • Abfrage von Datenbanken
  • oder (z. B.) Überprüfungen vor Ort

In einem aktuellen Fall erschien der „Flankenschutzprüfer“ an der Wohnungstür des Steuerpflichtigen, um die Verhältnisse des „Arbeitszimmers“ zu kontrollieren. Dies darf er nach Ansicht der Richter jedenfalls nicht „unangemeldet“.

Fundstelle: BFH-Urteil von 12.07.2022 VIII R 8/19

Autor: Gottfried Jestädt