Die Uhr tickt: Ende 2026 „verabschiedet“ sich § 24 GrEStG und damit voraussichtlich die Anwendung von §§ 5, 6 GrEStG auf
- OHG
- KG (einschl. GmbH & Co. KG)
- Partnerschaftsgesellschaft
- GbR.
Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden und eine bessere Regelung für alle Gesellschaftsformen beschließen, was eine Besserstellung der Kapitalgesellschaften bedeuten müsste, laufen die Vorschriften faktisch schlicht und ergreifend aus.
Das bedeutet: Wer die aktuell möglichen Vorteile noch in Anspruch nehmen will, muss die Gestaltung bis Ende 2026 abgeschlossen haben!
Ob das
- die Einbringung eines Grundstücks in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist, um die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden,
- die Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer „Mitunternehmerschaft“ (oder umgekehrt) oder
- die Gründung einer Familien-GbR, in der der elterliche Grundbesitz eingebracht werden soll, um lebzeitig Vermögen auf die Kinder zu übertragen,
all das könnte ab 2027 unter anderen und leider auch schlechteren grunderwerbsteuerlichen Vorzeichen stehen. Daher sollten insbesondere die Übertragungen, die bereits jetzt schon geplant, nur noch nicht terminiert waren, zeitig vorangetrieben werden, um einen Abschluss in 2026 noch gewährleisten zu können.
Um sich einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zu verschaffen möchte ich für alle grunderwerbsteuerlich Interessierten daher an dieser Stelle auf mein Webinar „Wissen auffrischen GrESt“ bei unserem Kooperationspartner, der Haas GmbH Seminare und Vortrag, am 27.09.2025 (9 – 13 Uhr) hinweisen. Es erwartet Sie eine Expressreise durch Grundlagen und Vertiefungen des Grunderwerbsteuerrechts. Details finden Sie hier:
https://seminare.haas-wir-steuern.de/Seminar/grunderwerbsteuer-2025-webinar
Autor: Thore Guse
Foto: Jakub Zerdzicki via Unsplash
