Haushaltsnahe Dienstleistungen

Kosten für Handwerkerleistungen können mit 20 Prozent (höchstens 1.200 EUR) von der Einkommensteuer abgezogen werden. Begünstigt sind dabei nur Arbeitskosten, nicht aber Kosten für Material.

Was gilt nach aktueller Rechtsprechung nicht als Handwerkerleistungen?

  • von Gemeinden auf Grundstückseigentümer umgelegte Erschließungskosten (BFH VI R 50/17; VI R 18/16 mit Allgemeinverfügung BMF)
  • Statiker und deren Dienstleistungen (BFH vom 04.11.2021 VI R 29/19)

Vorsicht: Die Zahlung muss unbar auf das Konto des Handwerkers erfolgen.

Autor: Gottfried Jestädt