Die Inflationsausgleichsprämie

Zuwendungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer

  1. Inflationsausgleichsprämie
    In der Zeit vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Inflationsausgleichsprämie zusätzliche Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Wichtig ist, dass sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird.
  2. Andere “steuerfreie” Zuwendungen
    Die Inflationsausgleichsprämie ist grundsätzlich neben anderen Steuerbegünstigungen anwendbar. Solche könnten z. B. sein:
    – steuerfreier Zuschuss zum ÖPNV-Ticket
    – Sachzuwendungen (Einkaufsgutscheine) bis mtl. 50 EUR
    – Rabattfreibeträge bis 1.080 EUR pro Jahr

Autor: Gottfried Jestädt