Kettenschenkung
Zur Vermeidung von Schenkungsteuer sollten Eltern Vermögen (z. B.) zunächst an ihr Kind schenken (Freibetrag: 400.000 EUR).
Das Kind schenkt anschließend an seinen Ehegatten (z. B. Schwiegersohn: Freibetrag 500.000 EUR).
Hätten die Schwiegereltern direkt an den Schwiegersohn geschenkt, wäre der Freibetrag nur 20.000 EUR gewesen.
Der BFH hat in einem Urteil vom 28.07.2022 (Aktenzeichen: II B 37/21) diese Sachverhaltsgestaltung als grundsätzlich zulässig erachtet.
Autor: Gottfried Jestädt