Die Reform der Grunderwerbsteuer. Was lange währt wird endlich gut?
Nachdem Ende des Jahres 2019 klar wurde, dass die avisierte Reform der Grunderwerbsteuer mit Wirkung zum 01.01.2020 sang- und klanglos aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in den politischen Lagern scheiterte, kamen die meisten darüber überein, dass eine Reform der Grunderwerbsteuer jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Betracht kommt. Um so überraschender ist es, dass die Reform der Grunderwerbsteuer nun doch – mit leichten Modifizierungen zu dem Gesetzesentwurf 2019 – mit Wirkung zum 01.07.2021 in Kraft treten soll.
Ein wesentlicher Aspekt der Reformbestrebungen des Gesetzgebers sind die sog. Share Deals und deren grunderwerbsteuerliche Behandlung. Während der Schwellenwert für die die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung bei 95 % liegt, soll dieser Schwellenwert insgesamt (also bei den §§ 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG) auf 90 % gesenkt werden. Gleichzeitig werden die Haltefristen, insbesondere des § 1 Abs. 2a GrEStG, von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Die wohl prominenteste Änderung erfährt die Grunderwerbsteuer durch die Einführungen eines neuen § 1 Abs. 2a GrEStG: Ebenso wie für Personengesellschaften in § 1 Abs. 2a GrEStG ist nach dem neuen § 1 Abs. 2b GrEStG nun auch bei Kapitalgesellschaften die unmittelbare und mittelbare Veränderung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft in Höhe von mindestens 90 % innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums grunderwerbsteuerbar. Um die Belastung von Share Deals mit Grunderwerbsteuer nicht uferlos werden zu lassen, plant der Gesetzgeber die Einführung einer sog. Börsenklausel (§ 1 Abs. 2c GrEStG). Diese besagt, dass an zugelassenen Börsen gehandelte Aktien für die 90 %-Schwelle nicht berücksichtigt werden.
Abzuwarten bleibt, wie die Praxis auf die geänderte Rechtslage reagiert. Zumindest scheint es fraglich, ob der Gesetzgeber durch die Reduzierung der Schwelle von 95 % auf 90 % sein gesetzgeberisches Ziel, das grunderwerbsteuerliche „Steuerschlupfloch“ bei Share Deals zu schießen , tatsächlich erreicht.
Autor: Jan Reiter