Sanktionsdurchsetzungsgesetz

  1. Zur weiteren Bekämpfung der Geldwäsche hat die Regierung das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II umgesetzt.
  2. Die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel sind:
    1. Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene zur Durchsetzung des Sanktionsrechts in Deutschland
    2. Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister
    3. Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in Deutschland halten
    4. Einführung eines Barzahlungsverbots bei Immobilientransaktionen
    5. Nutzbarmachung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten für Behörden
    6. Unmittelbare Anwendbarkeit von UN-Listungen

Fundstelle: Sanktionsdurchsetzungsgesetz II vom 27.12.2022 BGBI 2022 I 2606

Autor: Gottfried Jestädt