Soforthilfe Dezember zur Entlastung der Unternehmen und Verbraucher von hohen Energiekosten

1. Zielsetzung

Die Bundesregierung will den Ausstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen dämpfen. Die Soforthilfe Dezember schafft Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr. Die Entlastung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Energieversorger. Das Gesetz zur Umsetzung der Soforthilfe Dezember gibt rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Anspruchs beantragen.

2. Umsatzsteuer

Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei der Übernahme der Abschlagszahlungen für den Kalendermonat Dezember 2022 durch die KfW umsatzsteuerlich um ein Entgelt von Dritter Seite. Der Leistende schuldet damit aus der gesamten Energielieferung die Umsatzsteuer und spiegelbildlich kann der Leistungsempfänger unter den übrigen Voraussetzungen den Vorsteuerabzug für die gesamte Energielieferung geltend machen. Eine Bestätigung unserer Auffassung durch das BMF steht aber noch aus.

Fundstelle

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vom 15.11.2022 BGBl 2022 I S. 2035, 2051

Autor: Gottfried Jestädt