Zuständigkeit bei Streitigkeit mit dem Arbeitgeber über die Energiepreispauschale

Der Fall

Ein Arbeitnehmer verlangt von seinem Arbeitgeber die Auszahlung der Energiepreispauschale und zieht mit einer Klage vor das Arbeitsgericht.

Die Entscheidung

Nicht das Arbeitsgericht, sondern das Finanzgericht ist zuständig. Zwar setzt die Zahlung der Energiepreispauschale ein Arbeitsverhältnis voraus (§ 117 EStG). Der Anspruch auf Zahlung beruht auf einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis. Der Arbeitgeber fungiert nur als Zahlungsstelle. (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO i. V. m. § 120 Abs. 1 EStG)

Fundstelle

Arbeitsgericht Lübeck vom 01.12.2022 – 1 Ca 1849/22; nicht rechtskräftig

Autor: Gottfried Jestädt