Welche Verkehrsregeln gelten auf Parkplätzen?

Ist auf einem Parkplatz keine Vorfahrtsregelung ausgewiesen, gilt dort grundsätzlich kein „rechts vor links“. Nach Ansicht des BGH ist es der Sicherheit dienlicher, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssen.

„Rechts vor links“ gilt in Ausnahmefällen aber doch, wenn die Fahrspuren „eindeutigen Straßencharakter“ haben – wie zum Beispiel bei Zu- und Abfahrten. Doch auch dort seien Leute zu Fuß unterwegs – was laut Urteil „einer zügigen Fahrweise entgegensteht“. Strenge Vorfahrtsregeln seien hier nicht erforderlich.

Vorsicht: Viele Parkplätze haben eigene Straßenverkehrsregelungen, die dann natürlich auch einzuhalten sind.

Fundstelle: BGH-Urteil vom 22.11.2022

Autor: Gottfried Jestädt