Vorsteuerabzug bei „auch privat“ genutzten Wirtschaftsgütern

  1. Neben einer ordnungsgemäßen Rechnung ist für den Vorsteuerabzug (u. a.) auch wichtig, dass die bezogene Leistung (z. B. Pkw, Photovoltaikanlage) für das Unternehmen erfolgt.
  2. Nutzt der Unternehmer das Wirtschaftsgut sowohl unternehmerisch als auch privat, ist eine sog. Zuordnungsentscheidung erforderlich. Die Frist für diese Entscheidung entspricht der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuerentscheidung.
  3. Hierbei ist nach Ansicht des BFH (XI R 28/21; XI R 29/21) zwischen Entscheidung selbst und Mitteilung an das Finanzamt zu unterscheiden.

Während die Zuordnungsentscheidung durch den Steuerpflichtigen vor Ablauf der Frist erfolgen muss, kann der Nachweis darüber dem Finanzamt auch später zugänglich gemacht werden.
Klassier der Zuordnungsentscheidung:

  • Vorsteuerabzug
  • Ansatz in der Buchführung
  • Verträge über die Verwendung des Wirtschaftsgutes

Autor: Gottfried Jestädt