Wallbox
Investitionszuschüsse (bis 9.000 EUR) mindern die Anschaffungskosten. Aber was ist mit dem übrigen Aufwand?
Bei einer nur privat genutzten Wallbox beispielsweise im privaten Eigenheim gilt Folgendes:
Handwerkerleistungen für die Installation der Wallbox lassen sich in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Bis zu 20 Prozent von maximal 6.000 EUR Arbeitslohn können geltend gemacht werden. Daraus resultiert ein Steuervorteil von 20 Prozent als Abzug von der Einkommensteuer, maximal beträgt der Vorteil also 1.200 EUR.
Autor: Gottfried Jestädt