Whitelist befreit von der Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen

Ab dem 1.7.2020 ist die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen einzuhalten.

Sicherlich haben Sie sich als Steuerberater (= Intermediär) schon damit beschäftigt, denn ein Verstoß ist bußgeldbewehrt und eine Angabe in den Steuererklärungen notwendig. Eine so genannte Whitelist der Finanzverwaltung befreit Sie für bestimmte Sachverhalte von der Anmeldepflicht. Die Liste finden Sie hier:

Autor: Gottfried Jestädt