Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten der Grundsteuerreform

  • Hauptfeststellungszeitpunkt (Bewertungsstichtag für die Feststellung der Grundsteuerwerte) ist der 01.01.2022
  • es wird von 36 Millionen erforderlichen Feststellungsverfahren ausgegangen, dies entspricht folglich auch der Zahl der Feststellungserklärungen
  • Erklärungspflichtig ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer
  • nach Angaben der BStBK soll die Abgabe der Feststellungserklärungen schon bis zum 31.10.2022 erfolgen (gesetzliche Regelungen s. u.)
  • die elektronische Einreichung der Erklärung soll erst ab dem 01.07.2022 möglich sein.

Mit dem Schreiben vom 12.11.2021 hat die Bundessteuerberaterkammer die Finanzverwaltung um Unterstützung der Steuerberater bei der anstehenden Mammutaufgabe gebeten, in dem die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung der anstehenden Aufgabe geschaffen werden.

Das Schreiben finden Sie hier.

Autor: Gottfried Jestädt