Die steuerliche Gestaltung: Unsere Kernstärke.

Gestaltungsberatung_Beratungswerk

Die optimale Gestaltung berücksichtigt neben den (steuer-)rechtlichen Aspekten auch zahlreiche weitere Faktoren. Transparenz, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Risikobegrenzung werden ideal für Sie zusammengeführt.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören:

  • einer Verschmelzung,
  • einer Aufspaltung,
  • einer Abspaltung,
  • einer Ausgliederung/Ausgründung,
  • einem Formwechsel nach den Regeln des UmwG und UmwStG auch über die Grenze; mit oder ohne Erstellung der Vertragsentwürfe für den beurkundenden Notar, z. B. der Verschmelzungsverträge
  • unter Nutzung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifbegünstigung des § 34 EStG bzw. zur optimalen Verlustnutzung
  • (insbes. GmbH und GmbH & Co. KG) im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge nach den §§ 20 und 24 UmwStG
  •  z. B. zur Begründung einer Holdingstruktur oder zur Vermeidung von vGA-Konstellationen unter
    Schwestergesellschaften
  •  i. S. d. UStG, KStG und GewStG (mit Gewinnabführungsvertrag)
  • z. B. nach § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG
  • insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (unter Heranziehung der §§ 13a, b ErbStG)
  • z. B. durch Formwechsel einer Besitz-GbR in eine Besitz-GmbH & Co. KG
  • u. a. von Personengesellschaften mit maßgeschneiderten Kapitalkontenmodellen, z. B. dem 2-, 3- oder 4-Kontenmodell für Kommanditisten
  • z. B. durch Nutzung der Konzernklausel des § 6a GrEStG oder der §§ 3, 5, 6 und 7 GrEStG