Die steuerliche Gestaltung: Unsere Kernstärke.

Die optimale Gestaltung berücksichtigt neben den (steuer-)rechtlichen Aspekten auch zahlreiche weitere Faktoren. Transparenz, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Risikobegrenzung werden ideal für Sie zusammengeführt.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören:
- einer Verschmelzung,
- einer Aufspaltung,
- einer Abspaltung,
- einer Ausgliederung/Ausgründung,
- einem Formwechsel nach den Regeln des UmwG und UmwStG auch über die Grenze; mit oder ohne Erstellung der Vertragsentwürfe für den beurkundenden Notar, z. B. der Verschmelzungsverträge
- unter Nutzung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifbegünstigung des § 34 EStG bzw. zur optimalen Verlustnutzung
- (insbes. GmbH und GmbH & Co. KG) im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge nach den §§ 20 und 24 UmwStG
- z. B. zur Begründung einer Holdingstruktur oder zur Vermeidung von vGA-Konstellationen unter
Schwestergesellschaften
- i. S. d. UStG, KStG und GewStG (mit Gewinnabführungsvertrag)
- z. B. nach § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG
- insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (unter Heranziehung der §§ 13a, b ErbStG)
- z. B. durch Formwechsel einer Besitz-GbR in eine Besitz-GmbH & Co. KG
- u. a. von Personengesellschaften mit maßgeschneiderten Kapitalkontenmodellen, z. B. dem 2-, 3- oder 4-Kontenmodell für Kommanditisten
- z. B. durch Nutzung der Konzernklausel des § 6a GrEStG oder der §§ 3, 5, 6 und 7 GrEStG