Gestaltungsberatung

Die steuerliche Gestaltung:
Unsere Kernstärke

Die optimale Gestaltung berücksichtigt neben den (steuer-)rechtlichen Aspekten auch zahlreiche weitere Faktoren. Transparenz, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Risikobegrenzung werden ideal für Sie zusammengeführt.

  • Verschmelzungen
  • Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen/Ausgründungen
  • Formwechsel
  • Kettenumwandlungen

  • Einbringungen von Einzelunternehmen, Mitunternehmeranteilen und Anteilen an Kapitalgesellschaften in Personen- oder Kapitalgesellschaften
  • Erweiterte und einfache Anwachsungsmodelle zur Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften

Steueroptimierte Errichtung von GmbH-Holdingstrukturen mit und ohne mehrheitsvermittelnde Anteile

Steueroptimierte Absicherung von steuerlichen Betriebsaufspaltungen

Steueroptimierte Übertragung und Überführung zum Buchwert nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

Steueroptimierte Realteilungen von Mitunternehmerschaften nach § 16 Abs. 3 EStG

Steueroptimierter Kauf oder Verkauf bei Asset-Deals oder Share-Deals

  • Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen sowie Anteilen an Betriebsvermögen
  • Beurteilung des Vorliegens von begünstigungsfähigem Vermögen gem. § 13b Abs. 1 ErbStG
  • Ermittlung des begünstigten Vermögens gem. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG
  • 90%-Test (Eingangstest) gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG
  • Anwendung der Vollverschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG) oder Regelverschonung (§ 13a Abs. 1, 2 ErbStG)
  • Bewertung von Verwaltungsvermögen

Steueroptimierte Gestaltungen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer