
Gestaltungsberatung
Die steuerliche Gestaltung:
Unsere Kernstärke
Die optimale Gestaltung berücksichtigt neben den (steuer-)rechtlichen Aspekten auch zahlreiche weitere Faktoren. Transparenz, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Risikobegrenzung werden ideal für Sie zusammengeführt.
Zu unseren Beratungsfeldern gehören:
- Verschmelzungen
- Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen/Ausgründungen
- Formwechsel
- Kettenumwandlungen
- Einbringungen von Einzelunternehmen, Mitunternehmeranteilen und Anteilen an Kapitalgesellschaften in Personen- oder Kapitalgesellschaften
- Erweiterte und einfache Anwachsungsmodelle zur Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen sowie Anteilen an Betriebsvermögen
- Beurteilung des Vorliegens von begünstigungsfähigem Vermögen gem. § 13b Abs. 1 ErbStG
- Ermittlung des begünstigten Vermögens gem. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG
- 90%-Test (Eingangstest) gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG
- Anwendung der Vollverschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG) oder Regelverschonung (§ 13a Abs. 1, 2 ErbStG)
- Bewertung von Verwaltungsvermögen